10.04.2020

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Elterninformation zu den neuen Maßnahmen COVID-19 Prävention

Liebe Eltern, liebe Obsorgeberechtigte

Wie in der Pressekonferenz der Bundesregierung am 6. April 2020 mitgeteilt wurde, ist eine kontrollierte schrittweise Lockerung der Maßnahmen zur Prävention von COVID-19 geplant:

 

  • Ab dem 14. April 2020 sollen kleinere Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder öffnen dürfen, ebenso Bau- und Gartenmärkte. 
  • Ab 1. Mai 2020 sollen alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie FriseurInnen unter strengen Auflagen öffnen dürfen. 
  • Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April 2020 evaluiert, mit dem Ziel, ab Mitte Mai 2020 eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen. 
  • Für den Bildungsbereich (Schule, Kindergarten) bleiben die bestehenden Regelungen jedenfalls bis Mitte Mai 2020 bestehen. Wir gehen davon aus, dass damit Freitag, 15. Mai 2020, gemeint ist. Genauere Angaben dazu werden von der Bundesregierung noch erwartet. 
  • Für alle Kinder, wo die Betreuung nicht zu Hause erfolgen kann, ist eine Betreuung im Kindergarten/Hort oder in der Schule sicherzustellen. 

Weiterhin Gültigkeit haben die von der Bundesregierung festgelegten Ausgangsbeschränkungen, die lediglich 4 Gründe zum Aufenthalt im Freien nennen: 

  1. sich selbst zu versorgen (Einkauf, Apotheken), 
  2. unvermeidbare berufliche Tätigkeit, 
  3. um anderen zu helfen und 
  4. spazieren gehen unter bestimmten Bedingungen. 

Jedenfalls zur Verfügung stehen muss Betreuung für Kinder, deren Eltern ihre berufliche Tätigkeit nicht von zu Hause aus erledigen können.

Bildungspartnerschaft auch in Zeiten der Krise

Uns ist der Kontakt zu Ihnen und Ihren Kindern auch in diesen Zeiten, in denen Sie mit Ihrem Kind zu Hause sind, sehr wichtig.

Daher wird Ihr Kindergarten versuchen, auch während dieser Zeit mit Ihnen und Ihrem Kind Kontakt zu halten. Einerseits durch persönliche Telefonate und andererseits auch durch unterschiedliche Angebote über digitale Medien oder den Kindergartenstandort direkt.

Scheuen Sie sich auch nicht, sich bei Fragen und Unklarheiten direkt an ihren Kindergarten zu wenden, die Standorte sind alle besetzt.

Bitte nutzen sie auch die von Ihrem Kindergarten/Hort angebotenen Möglichkeiten um geplanten, dringend notwendigen, Betreuungsbedarf bekannt zu geben.

Sollten Sie Unterstützung brauchen, weil die gegenwärtige Situation in Ihrem Haushalt Sie stresst oder überfordert, steht Ihnen Ihr Kindergarten als erste Ansprechstation mit dem Sonderpädagogischen Team des Trägervereins Vindobini als Unterstützung, zur Verfügung oder holen Sie sich externe Hilfe (z. B. zur telefonischen Beratung durch „die Möwe“ unter Tel.: 01/532 15 15/ Sorgentelefon 142 - auch per Mail oder Chat/Kinderschutzzentrum Wien 01-5261820 auch Skype möglich). 

Mund-Nasenschutz im Kindergarten und Hort

Derzeit gibt es keine verpflichtende Verordnung zum Tragen von Mund-Nasenschutz im Kindergarten/Hort. Da dies für die Kinder auch noch sehr ungewohnt und eventuell auch angstbesetzt ist, möchten wir das auch grundsätzlich so weit als möglich vermeiden. Die Kinder sollen eine möglichst gewohnte Umgebung wiederfinden, wenn sie in den Kindergarten/Hort kommen. Unsere Mitarbeiter sind hier zur korrekten, verstärkten und intensiven Einhaltung aller anderen Hygienemaßnahmen (Händewaschen/desinfizieren, Sicherheitsabstand, Armbeuge Nießen/Husten, Reinigung, ...)  verpflichtet.
Die konkrete Umsetzung entscheidet aber jeder Standort auf Grund seiner Gegebenheiten selber – bitte achten Sie hier auf die jeweiligen Vorgaben.

Alle diese Maßnahme werden natürlich mit den Kindern in den Kindergärten/Horten auch pädagogisch begleitet.

Bring- und Abholsituation

Gerade die Bring- und Abholsituation wird eine spezielle Herausforderung sein, die Ihre Unterstützung erfordert.

  • Achten Sie bitte darauf, dass gerade hier der Sicherheitsabstand unbedingt eingehalten wird.
  • Halten sich zu viele Personen im Kindergarten/Hort auf, warten Sie bitte vor der Türe bis eine Person herauskommt.
  • Bleiben Sie im unmittelbaren Eingangsbereich und übergeben Sie dort Ihr Kind.

Die konkrete Umsetzung entscheidet jeder Standort auf Grund seiner Gegebenheiten selber – bitte achten Sie hier auf die jeweiligen Vorgaben.

Alle diese Maßnahme werden natürlich mit den Kindern in den Kindergärten/Horten auch pädagogisch begleitet.

Refundierung von bereits bezahlten Elternbeiträgen:

Am Montag 06.04.2020 haben wir eine schriftliche Information der MA10 Stadt Wien erhalten, dass es für Eltern derzeit folgende Sonderzuschüsse geben wird.

Kindergarten:

Die Stadt Wien ersetzt den Trägereinrichtungen von Kindergärten für jedes Kind den städtischen Besuchsbeiträge für Kindergärten (Essensbeitrag) in der Höhe von EUR 68,23. Diese Sonderfinanzierung ist einmalig, nur für den März.

Die Differenz auf den Elternbeitrag an Ihrem Standort wird seitens der Gemeinde Wien nicht übernommen und muss Ihnen daher weiterhin in Rechnung gestellt werden.

Hort:

Die Stadt Wien ersetzt den Trägereinrichtungen von Horten für jedes Kind den Hortbesuchsbeitrag in der Höhe des städtischen Besuchsbeitrages für den Hort in der Höhe von EUR 176,73. Diese Sonderfinanzierung beginnt mit dem Monat März und wird bis zu jenem Zeitpunkt, an dem wieder „Normalbetrieb“ stattfinden kann, gewährt.

Die Differenz auf den Elternbeitrag an Ihrem Standort wird seitens der Gemeinde Wien nicht übernommen und muss Ihnen daher weiterhin in Rechnung gestellt werden.

Diese Sonderförderungen der Stadt Wien werden in den nächsten Beitragsverrechnungen Ihrer Standorte berücksichtigt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen der Bundesregierung im Namen Ihrer und damit unser aller Gesundheit.

  

Frohe und Gesunde Ostern

Thomas Hann, Verein Vindobini

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